13. Jahrgangsstufe Fachoberschule (FOS 13)
Als einjähriger Bildungsgang, integriert unterrichtet in der einjährigen Berufsoberschule
Schülerinnen und Schüler mit Fachhochschulreife, erlangt durch den Besuch der zweijährigen Fachoberschule, und dem Streben nach einem Studium an einer Universität, können die allgemeine Hochschulreife (mit Nachweis der zweiten Fremdsprache) bzw. die fachgebundene Hochschulreife (ohne Nachweis der zweiten Fremdsprache) erlangen. Der Schwerpunkt richtet sich nach dem der zweijährigen Fachoberschule.
Schülerinnen und Schüler, die mit der Fachhochschulreife in die Berufsoberschule (FOS13) aufgenommen wurden, erfüllen die Voraussetzungen, wenn sie in der Berufsoberschule (FOS13) und in dem Bildungsgang, der zur Fachhochschulreife führte, insgesamt mindestens 320 Stunden Unterricht in einer zweiten Fremdsprache hatten und das Abschlusszeugnis der Berufsoberschule (FOS13) als Endnote mindestens 5 Punkte ausweist.
Die Leistungsvoraussetzungen erfüllt auch, wer ein Fremdsprachenzertifikat mit mindestens der Niveaustufe B1 gemäß europäischen Referenzrahmen nachweist.
Schülerinnen und Schüler, die keine zweite Fremdsprache nachweisen, erlangen die fachgebundene Hochschulreife.
Monatliches Schulgeld
Prüfungsgebühr
€ 350,00 (12 Monate)
€ 100,00