FAQ

FAQ

Was für eine Schule sind die Rackow-Schulen?

Die Rackow-Schule wurde im Jahr 1867 von August Rackow in Berlin gegründet und ist eine staatlich anerkannte Privatschule, bei der Schülerinnen und Schüler im Anschluss der 10. Klasse bzw. nach Erfüllung ihrer 10-jährigen Schulpflicht, die berufliche Oberstufe besuchen können.

Das Bildungsangebot umfasst viele verschiedene Bildungsgänge in den Fachrichtungen Wirtschaft und Verwaltung, Gesundheit und Soziales oder Gestaltung, welche zum mittleren Schulabschluss, zur allgemeinen Fachhochschulreife oder auch zur allgemeinen Hochschulreife (Abitur) führen.

Die Vorteile an den Bildungsgängen der Rackow-Schule liegen darin, dass neben allgemeinbildenden Inhalten auch berufsbildende Kenntnisse vermittelt werden und somit die Schülerinnen und Schüler erste Einblicke in die verschiedenen Bereiche der Wirtschaft, des Sozialwesens oder der Mediengestaltung erhalten.

Seit ihrer Gründung vor über 155 Jahren überzeugen die Rackow-Schulen zahlreiche Menschen von den Vorteilen einer Privatschule. Was können Sie von uns erwarten:

  • Unterrichtsausfallquote unter 1%
  • Erfahrene, motivierte und engagierte Lehrkräfte
  • Individuelle Betreuung jedes einzelnen Schülers
  • Schülercoaches und familiäre Atmosphäre
  • Moderne Schulungsräume in zentraler Lage
  • Sportunterricht in einem exklusiven Fitnessstudio
  • Hausaufgabenbetreuung/Nachhilfe (im Schulgeld enthalten)
  • Transparenz und Kommunikation mit dem Elternhaus. Es werden regelmäßig Gespräche zwischen den Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften geführt. Es gibt Lehrersprechtage und vierteljährliche Leistungsbeurteilung einschließlich Elterninformation
  • Angenehme Lernatmosphäre durch kleinere Klassen (ca. 12 bis 25 Schüler)
  • Ferienlernprogramme (nicht im Schulgeld enthalten)
  • Optimale strategische Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt durch praxisnahen Unterricht
  • Staatlich anerkannter Schul- und/oder Berufsabschluss
Was ist eine staatlich anerkannte Ersatzschule?

Wenn Privatschulen anerkannte Abschlüsse (zum Beispiel Abitur oder den mittleren Schulabschluss) vergeben wollen und/oder durch ihren Besuch die Schulpflicht erfüllt werden soll, dann handelt es sich um Ersatzschule, deren Besuch den Besuch einer entsprechenden staatlichen Schule ersetzt. Ersatzschulen bedürfen einer eigenen staatlichen Anerkennung oder Genehmigung und sind der staatlichen Aufsicht unterworfen.

Die Rackow-Schule ist eine staatlich anerkannte Ersatzschule und darf daher, im Unterschied zu staatlich genehmigten Schulen, alle Prüfungen zu Bildungsabschlüssen (keine Kammerprüfungen) selbst durchführen. Prüfungen, wie etwa die Abitur- und MSA-Prüfungen werden zentral, also parallel mit den staatlichen Oberstufenzentren Berlins, geschrieben.

Ebenfalls darf die Rackow-Schule alle Bildungsabschlüsse vergeben sowie Zeugnisse darüber ausstellen. Alle Zeugnisse sind anerkannt.

Was unterscheidet die Lehrerinnen und Lehrer der öffentlichen Schulen von denen der Rackow-Schulen?
Die Anforderungen an die Lehrkräfte sind grundsätzlich gleich wie an den öffentlichen Schulen. Die besondere Qualität der Privatschulen verdanken wir zu einem großen Teil unseren Pädagogen. Unser Lehrkräftepool ist bewusst und sinnvoll durchmischt und setzt sich aus festangestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und solchen auf Honorarbasis zusammen. Unter anderem sorgen die kleinen Klassen, Boni, hohe Lernbereitschaft unter den Schülern und die unterstützende Verwaltung bei sämtlichen Pädagogen für viel Engagement und einen positiven Umgang auf Augenhöhe mit den Schülerinnen und Schülern. Wir bringen unsere Schülerinnen und Schüler gemeinsam mit Ihnen zum Abschluss. Alle Lehrkräfte besitzen, bis auf wenige Ausnahmen, das zweite Staatsexamen.
Was muss ich beachten, wenn ich mich oder mein Kind anmelden möchte?

Bei den Rackow-Schulen gibt es keine Anmeldefristen oder Anmeldeformulare. Sie vereinbaren einfach telefonisch mit uns einen Beratungstermin, bei dem wir unabhängig und individuell auf Ihre Situation und Anforderungen eingehen können und Sie zu allen Schulformen in unserer Schule, aber auch zu Alternativen, beraten. Sie erhalten im Anschluss eine Vertragsausfertigung. Sobald Sie sich für unsere Schule entschieden haben, reichen Sie diese gegengezeichnet wieder ein und haben sich damit einen Schulplatz bei uns gesichert.

Folgende Unterlagen sind bei Vertragsabschluss spätestens aber bis zum Schuljahresbeginn einzureichen:

  • tabellarischenr Lebenslauf
  • Lichtbild
  • Zeugnis über den höchsten Schulabschluss
  • Kopie des Personalausweises
Wie viel kostet die Schule?

Schulgeld:  

  • 385,00 EUR monatliches Schulgeld (4.620,00 EUR pro Jahr)
  • 200,00 EUR einmalige Prüfungsgebühr (dreijährige Berufsfachschule 550,00 EUR)
  • 200,00 EUR einmalige Aufnahmegebühr

Das Schulgeld kann steuerlich abgesetzt werden. 30 % des tatsächlich gezahlten Schulgeldes gelten als Sonderausgabe (§10 EStG).

Eine Sonderung nach den Besitzverhältnissen bei unseren Schülerinnen und Schülern erfolgt nicht. Es ist eine Staffelung des Schulgeldes möglich und erfolgt nach der Höhe des Brutto-Jahreseinkommens der Sorgeberechtigten/Eltern sowie der Schülerin/des Schülers. Dies gilt auch, wenn die Schülerin/der Schüler volljährig ist.

Jahreseinkommen in diesem Sinne bedeutet die Summe der positiven Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes. Der Nachweis ist durch die Vorlage der Einkommensbescheide des vorangegangenen Kalenderjahres zu führen. Bei Selbstständigen ist zusätzlich eine aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vorzulegen. Bei getrennt veranlagten Ehegatten sind beide Einkommensbescheide vorzulegen. Die Unterlagen sind jährlich zu Beginn des Schuljahres unaufgefordert einzureichen. Weiterhin gelten als Einkommen Ausbildungsbeihilfen und gleichartige Leistungen, Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz oder dem Einkommensteuergesetz sowie sonstige Einnahmen, die zur Deckung des Lebensbedarfs bestimmt sind.

Bruttojahreseinkommen

monatliches Schulgeld

bis EUR 29.420

EUR 110,00

bis EUR 32.500

EUR 165,00

bis EUR 35.000

EUR 220,00

bis EUR 37.500

EUR 275,00

bis EUR 40.000

EUR 330,00

ab EUR 40.001

EUR 385,00

Neben den genannten Regelungen wird ein Rabatt in Höhe von EUR 50,00 pro Monat eingeräumt, solange sich ein Geschwisterkind auf der Schule befindet, für welches das Regelschulgeld gezahlt wird.

Kann ich für die Schule BaföG beantragen oder andere Förderungen bekommen?

Grundsätzlich ist eine BAföG-Förderung an unserer Schule möglich, die aber individuell von dem zuständigen Amt geprüft werden muss. Das sogenannte Schüler-BAföG muss nicht zurückgezahlt werden. Eine Förderung ist jedoch in der Regel vom Einkommen der Eltern abhängig. Weiter Informationen erhalten Sie hier:

https://www.xn--bafg-7qa.de/bafoeg/de/home/home_node.html

 

Darüber hinaus ist auch eine Förderung durch den so genannten Bildungskredit der KfW möglich. Auch hier ist jeder Antrag individuell zu betrachten.

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Studieren-Qualifizieren/F%C3%B6rderprodukte/Bildungskredit-(173)/

 

Auch eine Förderung der Bundeswehr ist, nach individueller Prüfung der entsprechenden Förderstelle, realisierbar.

https://www.bundeswehr.de/de/betreuung-fuersorge/der-berufsfoerderungsdienst-der-bundeswehr-bfd

Was muss ich beachten, wenn ich krank bin?

Solltest Du krankheitsbedingt oder aus sonstigen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen können, informiere bitte unsere Schule vor Unterrichtsbeginn an Deinem ersten Krankheits-/Fehltag telefonisch oder per E-Mail krankmeldung@rackow-berlin.de über die Abwesenheit. Für jeden Abwesenheitstag benötigst Du ein ärztliches Attest oder ein entsprechendes Schreiben der jeweiligen Institution. Bitte sende uns innerhalb von drei Tagen diesen Nachweis ausschließlich digital per Mail an krankmeldung@rackow-berlin.de.

 

Sollte an dem Tag der Abwesenheit eine Klausur oder eine andere Art von Leistungsbeurteilungen erfolgt sein, wird die Klausur prinzipiell am nachfolgenden zentralen Nachschreibetermin (im Stundenplan ausgewiesen) nachgeholt. Um jedoch eine Überzahl an Nachschreibeklausuren zu vermeiden, ist jede Lehrkraft berechtigt, die Schülerin/den Schüler ab dem ersten Anwesenheitstag die Leistungskontrolle nachholen bzw. die Klausur nachschreiben zu lassen.

 

Weitere Informationen erhältst Du hier: https://rackow-schulen.de/berlin/schuelerportal/krankmeldung/

Welche Zeiten und Termine sind wichtig?
Die Geschäfts- bzw. Bürozeiten der Rackow-Schule sind Montag- Freitag 7:30 – 18:00 Uhr.

Alle Bildungsgänge der Ersatzschule starten am ersten Montag im September und enden im Abschlussjahr am ersten Freitag im Juli. Es gelten die Zeiten der Berliner Schulferien.

In der Regel wird im Zeitraum von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 16:45 Uhr unterrichtet. Es werden immer 2 Unterrichtseinheiten zu einem Block zusammengefasst.

Wichtige Termine können Sie dieser Webseite unter Termine entnehmen.
Gibt es an der Rackow-Schule ein Probehalbjahr?

Ja, die Fachoberschule, die Berufsfachschule, die Berufsoberschule und die Fachschule besitzen gemäß des Berliner Schulrechts ein Probehalbjahr, welches während des ersten Schulhalbjahres der jeweiligen Schulform stattfindet.

Das Probehalbjahr besteht nicht, wer am Ende des Halbjahres:

  • mehr als 30 % des Pflichtunterrichts versäumt hat oder
  • in mind. zwei Fächern die Note „5“ hat und nicht mindestens eine der Note „5“ durch die Note „1“, Note „2“ oder zweimal die Note „3“ in einem anderen Fach des Pflichtunterrichts ausgleichen kann.

Im Übrigen besitzen die integrierte Berufsausbildungsvorbereitung, die 13. Jahrgangstufe der Fachoberschule sowie die einjährige Berufsoberschule kein Probehalbjahr.

Kann ich auch das RICHTIGE Abitur bei Ihnen machen?
Ja,das ist möglich! An den Rackow-Schulen kann sowohl die Fachhochschulreife (das „Fachabi“) als auch die Allgemeine Hochschulreife (umgangssprachlich das „volle Abitur“) absolviert werden.

Auch die allgemeine (fachgebundene) Fachhochschulreife berechtigt zu einem Hochschulstudium und in Einzelfällen auch zu einem Universitätsstudium. Es ist ein Irrglaube, die allgemeine Fachhochschulreife sei kein „richtiges“ Abitur.

Anschließend an die zweijährige Fachoberschule kann die 13. Jahrgangsstufe der Fachoberschule (FOS13) bzw. das zweite Jahr der Berufsoberschule angehangen werden um die allgemeine Hochschulreife zu erlangen und sich zusätzlich auch an jeder Universität im IN- und Ausland bewerben zu können. Hier in Berlin gibt es viele Studienmöglichkeiten an Hochschulen (u.A. Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, Hochschule für Wirtschaft und Recht, Alice-Salomon-Hochschule…).
Für welche Schulformen ist es möglich, BAföG zu beantragen?
  • Berufsfachschulen (BFS): Ausbildung zur Sozialassistentin/zum Sozialassistenten und für Kaufleute für Büromanagement,
  • einjährige oder zweijährige Berufsoberschulen (BOS)
  • einjährige Fachoberschulen (FOS B)

Für Schüler der FOS besteht in der Regel kein Anspruch auf BAföG, außer es liegen triftige Gründe vor, aus denen Sie nicht bei den Erziehungsberechtigten wohnen können. (Für FOS Klassen ist das Amt für Ausbildungsförderung zuständig.)

Kann man die IBA wiederholen und was kann man erreichen?

Man kann den Bildungsgang nicht wiederholen. Im Vordergrund steht die Vorbereitung auf eine Berufsausbildung im wirtschaftlichen Bereich. Wir fördern sowohl in Praxis als auch in Theorie und erarbeiten mit unseren Schülerinnen und Schülern eine tragfähige, individuelle Zukunftsperspektive.

Wann muss der Nachweis über die zweite Fremdsprache für das Abitur (allgemeine Hochschulreife) nachgewiesen werden?

Spätestens vor dem Ablegen der Prüfungen für die allgemeine Hochschulreife muss der Nachweis über die zweite Fremdsprache auf dem Mindestsprachniveau B2 erbracht werden. Dieser Nachweis können die acht Halbjahreszeunisse oder ein Sprachenzertifikat auf Mindestniveustufe B2 sein. Es ist ebenfalls möglich eine zweite Muttersprache in Wort und Schrift prüfen zu lassen. Den Nachweis erhält man über ein Spracheninstitut.

Warum zahlt man auch in den Ferien Schulgeld?

Das jährliche Schulgeld von 4.200 Euro verteilt sich auf alle 12 Monate. Auch während der Schulferien geht der Schulbetrieb weiter, Organisatorische Prozesse laufen auf Seiten des Lehrerkollegiums und Verwaltungsteams.

Die Gehälter der Mitarbeiterinnen und Mirarbeiter müssen auch in den Ferien gezahlt werden.

Was ist alles mit dem Schulgeld abgedeckt, welche Leistungen werden erbracht?
  •  Unterrichtsausfallquote von unter 1%, auch während der Coronazeit und Distanzlehre
  • kleine Klassengruppen
  • Hausaufgabenbetreuung und interne Nachilfe!
  • Bereitsstellung einer Schülercloud
  • wöchentliche Updates zum Stundenplan und Wochengeschehen per E-Mail
  • engagierte Lehrer/innen
  • intensive Vorbereitung auf Prüfungen
  • innovative Technik: digitale Tafeln, Hybridräume, Videokonferenzsysteme
  • saubere Klassenräume, täglich gereinigt durch unsere Reinigungskräfte

Alles, was den Unterrichtsstoff und die Nachbereitung anbelangt wird umfänglich abgedeckt. Lehrmaterialien und diverse Zusatzangebote sind im Schulgeld enthalten. So auch die Hausaufgabenbetreuung und individuelle Begleitung der Praktikumsleitung und Schülercoaches.

Eine Komponente des Erfolgsmodells der Rackow-Schulen Berlin, ist die von uns gebotene Unterrichtsqualität. Unser hoher Qualitätsanspruch beeinflusst den zukünftigen Werdegang unser Absolventinnen und Absolventen. Daher arbeiten wir ständig an Erneuerungen, die zu einer Qualitätssteigerung des Unterrichts führen.

Wann muss mein Kind sich entscheiden, ob es FOS 13/BOS machen möchte?
  • Unsere Schülerinnen und Schüler müssen sich in der zwölften Klasse entscheiden, ob sie die 13. Klasse besuchen wollen. Der Übergang muss unmittelbar im Anschluss an die zweijährige FOS und in die selbe Fachrichtung erfolgen. Weiterhin muss der Abschluss der zweijährigen FOS mit einer Durchschnittsnote von 2,8 oder besser absolviert werden.

    Aufgrund der erfahrungsgemäß hohen Nachfrage sammeln wir zunächst die Anmeldungen für die FOS13 und BOS A. Die Platzvergabe erfolgt spätestens im Februar des laufenden Schuljahres. 

Welche Themen werden im Fach Mediengestaltung behandelt?

Unterrichtsinhalte:

  • Einführung in die Farblehre
  • künstlerische und graphische Bearbeitung
  • Fotografie, Belichtung
  • Videografie
  • Designanalyse
  • Adobe Creative Cloud: Einführung in die gängigen Bearbeitungsprogramme wie Photoshop, Illustrator und Indesign
  • Marketing
  • Werbung
  • Architektur, Raumperspektive

Gerne beantworten wir Ihnen alle weiteren Fragen persönlich unter der Tel.: 030 31 50 42 43 oder Sie schreiben uns eine E-Mail an: info@rackow-berlin.de